Abrechnungsrichtlinien

Praxis für Frauennaturheilkunde und Hypnosetherapie
Heilpraktikerin
Susanne Willkomm
Brunnenweg 4
31061 Alfeld/ Leine

Bei Behandlungen in meiner Praxis, werden generell folgende vertragliche Behandlungsrichtlinien zugrunde gelegt:

§ 1 Vertragsgegenstand
Der/ die Patient/ in nimmt in der o.g. Praxis eine Behandlung in Anspruch.  

Eine naturheilkundliche Behandlung oder Psychologische Beratung und Therapie beinhaltet die dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können, ausser den wissenschaftlich anerkannten, auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinsiche Anerkennung fehlt und die den Regeln der traditionellen und komplementären Medizin folgen. Die Behandlung findet grundsätzlich in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis oder bei einem Hausbesuch statt.

Frau Susanne Willkomm besitzt eine Erlaubnis zur berufsmässigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes und darf, nach vorheriger Aufklärung und Absprache, psychotherapeutisch tätig werden. Die Grenzen zwischen Beratung und Therapie sind oft fliessend.

Das Beratungsanliegen/ die Behandlungsformen werden vom Patienten/ von der Patientin und Susanne Willkomm gemeinsam definiert.

Bei der Behandlung von Kindern/Jugendlichen ist eine Einverständniserklärung BEIDER Elternteile notwendig (ausser bei alleinigem Sorgerecht, dann bitte Nachweis darüber vorlegen). 

§ 2 Beratungssetting, Therapieintervalle
Termine erfolgen individuell nach Absprache und Notwendigkeit.

§ 3 Honorar heilkundliche Behandlung
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung/ Beratung. Je nach Behandlungsart fallen ggf. Zusatzkosten für Auslagen an (Infusionstherapie, Injektionstherapie, o.ä.)

Die Abrechnung erfolgt nach dem Stundenlohn von 70,00 Euro pro 60 Minuten (Frauennaturheilkunde) und nach dem Stundenlohn von 100,00 Euro pro 60 Minuten (Hypnose,-und Yogatherapie). Abgerechnet wird viertelstündlich.

Bio- Botox RRS Skin Relax Behandlung: 80,- bis 150,- Euro je nach Menge
Nachboosterungen innerhalb 2 Wochen: 60-, Euro pro Boosterung. 
Der Beginn einer neuen Behandlungsserie ab 4 Wochen startet erneut ab 80 Euro.

Derzeit ist bei allen Leistungen nur Barzahlung möglich.

Unabhängig von der Höhe der Erstattung einer privaten Zusatzversicherung/ Privatkasse ist der Betrag in voller Höhe zu zahlen. Eine Rechnung mit Diagnose - nach GebüH-  zur Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung wird im Anschluss erstellt und Ihnen zugesandt.

§ 4 Termine und Ausfallhonorar 
Der Klient/ die Klientin und Frau Susanne Willkomm vereinbaren Beratungstermine im Voraus. Wenn der Klient/ die Klientin den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung (mind. 24 Stunden vor dem Termin - liegt ein Wochenende oder Feiertag dazwischen, gilt dies für den vorangegangenen Werktag) nicht wahrnimmt, muss das vereinbarte Honorar in voller Höhe gezahlt werden. Ausnahmen hiervon gelten, wenn der Termin aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses nicht wahrgenommen werden kann oder bei Vorlage eines Attests vom Hausarzt/ Facharzt. Auch in diesem Falle muss der Klient/ die Klientin jedoch der Praxis so bald als möglich vom Ausfall in Kenntnis setzen. Bei Absage der Beratung durch Susanne Willkomm wird kein Honorar fällig. 

§ 5 Aufklärung/ Hinweise 
Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung durch einen Arzt/ eine Ärztin veranlasst. 

Heilpraktiker/ innen dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel KEINE Behandlungskosten von Heilpraktiker/innen.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. 

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nicht alle Kosten, der Patient muss daher den Rest selbst bezahlen. 

Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von der Patientin/dem Patienten eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt die Heilpraktikerin der Patientin/ dem Patienten (bei beihilfeberechtigten Personen in doppelter Ausfertigung) aus. 

Die Erstattung der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem GebüH und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktikerhonorar sind von dem Patienten/ der Patientin zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktikerhonorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von der Patientin/dem Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/ oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu zahlen.

§ 6 Kündigung
Der Beratungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Begründung mit einer Frist von 48 Stunden schriftlich/ per Email an: info@heilkundepraxis-phoenix.de gekündigt werden. Die Kündigung seitens der Praxis wird umgehend von Frau Susanne Willkomm schriftlich/ per email/ per Fax bestätigt.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht/ Schweigepflicht
Frau Susanne Willkomm verpflichtet sich, über alles Wissen, das sie in ihrer Berufsausübung erhält Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen davon sind gesetzliche Vorschriften, die zur Weitergabe von Daten verpflichten. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger oder Bezugspersonen muss Frau Susanne Willkomm durch den/ die Klienten/ Klientin/ Patient/ in schriftlich entbunden werden.

§ 8 Mitteilungspflicht der Patienten
Die Patientin/ der Patient verpflichtet sich, der Heilpraktikerin wahrheitsgemäss über andernweitige Medikationen/ Substanzeinnahmen und Behandlungen, insbesondere Psychotherapien zu unterrichten.

§ 9 Schriftform
Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 10 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der zuständige Gerichtsstand für die Praxisanschrift.

Die Behandlung enthebt den/ die Klienten/ in, der/ die Patient/ in nicht, die volle Verantwortung für ihre/ seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Patient/innen, Klient/innen, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Behandlungsrichtlinien, bzw. deren Durchführung gilt ausschliesslich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Bei allen vertraglichen Belangen gilt die Datenschutzvereinbarung.